Bei gesetzlich definierten außergewöhnlichen Überschwemmungen kann der spanische Consorcio de Compensación de Seguros Schäden ersetzen. Eine DANA als Wetterlage führt nicht automatisch zu einer Entschädigung: Entscheidend sind das konkrete Schadenereignis und der bestehende Versicherungsschutz. Für Gebäude und Hausrat muss das betroffene Gut entsprechend versichert sein; die Police muss gültig und die Prämie bezahlt sein.
Wichtig für Autofahrer: In Spanien ist die Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht. Für Schäden durch versicherte außergewöhnliche Ereignisse kann der Consorcio bei Autos auch dann zuständig sein, wenn nur eine reine Kfz-Haftpflicht besteht. Eine solche Police deckt dagegen nicht automatisch gewöhnliche eigene Unfallschäden.
Melde Schäden dem Consorcio möglichst umgehend und dokumentiere sie. Bei neu abgeschlossenen Sachversicherungen kann eine siebentägige Wartefrist gelten; es gibt Ausnahmen, etwa bei unterbrechungsfreiem Versicherungswechsel.
Consorcio: Voraussetzungen und Schadenmeldung · Consorcio: Fahrzeugschäden und Wartefristen