Hinweis: Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen und schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere von Verbrauchern, bleiben unberührt.
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Vertragspartnerin ist:
Daniela Schlicht
C/ Paraguay 4
46388 Godelleta (Valencia), Spanien
E-Mail: info@valenciaklartext.com
Valencia Klartext ist ein redaktionelles Angebot von Daniela Schlicht beziehungsweise Valencia21.
Der konkrete Umfang einer Klartext-Fachpartnerschaft richtet sich nach dem individuell angenommenen Angebot beziehungsweise Vertrag. Je nach vereinbarter Ausgestaltung kann die Fachpartnerschaft insbesondere eine Fachpräsenz im Themenbereich, eine eigene Profilseite mit redaktionell erarbeitetem Schwerpunktbeitrag und ein professionelles Video-Klartext-Gespräch umfassen. Weitere Produktionsleistungen können separat vereinbart werden.
Individuelle Content- und Kommunikationsleistungen von Valencia21 sind nicht automatisch Bestandteil dieser AGB. Für solche Projekte gelten das jeweilige Angebot und gegebenenfalls gesonderte Vertragsbedingungen.
Verbraucher sind natürliche Personen, die überwiegend zu privaten Zwecken handeln. Geschäftskunden sind Selbstständige, Freiberufler, Unternehmen, Praxen, Kanzleien oder Organisationen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handeln. Die Klartext-Fachpartnerschaft und die für Fachpartner angebotenen Zusatzleistungen richten sich ausschließlich an Geschäftskunden.
2. Leistungsangebot
2.1 Klartext-Sessions
Eine Klartext-Session ist eine moderierte Live-Veranstaltung zu einem konkret beschriebenen Thema. Umfang, Termin, Dauer, beteiligte Fachperson, Preis, technische Plattform sowie ein möglicher Zugriff auf eine Aufzeichnung ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsseite.
Eine Fragerunde ermöglicht allgemeine Fragen zum Thema. Es besteht kein Anspruch darauf, dass jede Frage beantwortet wird oder eine individuelle rechtliche, steuerliche, medizinische, technische oder sonstige Fachberatung erfolgt.
Eine Aufzeichnung oder ergänzende Unterlage ist nur enthalten, wenn dies auf der jeweiligen Veranstaltungsseite ausdrücklich angegeben ist.
2.2 Klartext-Fachpartnerschaft
Die Klartext-Fachpartnerschaft ist ein auf zwölf Monate angelegtes B2B-Angebot für ausgewählte, namentlich benannte Fachpersonen. Die Fachperson kann selbstständig tätig sein oder einer Praxis, Kanzlei oder einem Unternehmen angehören. Vertragspartner beziehungsweise Rechnungsempfänger kann auch die zugehörige Praxis, Kanzlei oder das Unternehmen sein.
Der konkrete Leistungsumfang wird vor Vertragsschluss individuell festgelegt und im angenommenen Angebot beziehungsweise Vertrag verbindlich beschrieben. Maßgeblich sind die gewünschte Ausgestaltung der Fachpräsenz sowie der dafür erforderliche redaktionelle und produktionstechnische Aufwand.
Mögliche Bestandteile einer Fachpartnerschaft sind insbesondere:
- eine redaktionell erstellte Profilansicht der namentlich benannten Fachperson im vereinbarten Themenbereich,
- eine eigene Profilseite mit ausführlicher fachlicher Darstellung und einem redaktionell erarbeiteten Schwerpunktbeitrag,
- ein professionell vorbereitetes und produziertes Video-Klartext-Gespräch, online oder – sofern ausdrücklich vereinbart – vor Ort,
- die Veröffentlichung vereinbarter Inhalte auf ValenciaKlartext.com und gegebenenfalls auf YouTube,
- eine einmalige Vorstellung der neuen Fachpräsenz im Valencia-Klartext-Umfeld, sofern dies im Angebot vereinbart ist,
- die sprachliche und redaktionelle Adaption ins Deutsche bei spanischsprachigen Fachpersonen, soweit vereinbart,
- die Verknüpfung mit tatsächlich entstandenen passenden redaktionellen Inhalten, soweit dies redaktionell sinnvoll ist.
Nicht jede Fachpartnerschaft muss alle genannten Bestandteile enthalten. Der individuell vereinbarte Umfang kann kompakter oder umfassender ausgestaltet werden. Eine Profilseite enthält, sofern sie Bestandteil der Fachpartnerschaft ist, grundsätzlich auch den vereinbarten redaktionell erarbeiteten Schwerpunktbeitrag.
Die konkrete fachliche Positionierung, Themenzuordnung und Darstellung werden im vereinbarten Rahmen redaktionell durch Valencia Klartext entwickelt. Vor Veröffentlichung erhält die Fachperson Gelegenheit zur sachlichen Prüfung und Freigabe der eigenen Angaben.
Zusätzlich können Fachpartner kurze aktuelle Hinweise zu wichtigen Änderungen, Fristen oder Entwicklungen einreichen. Geeignete Hinweise können redaktionell aufgegriffen werden. Auswahl, Bearbeitung, Form und Zeitpunkt liegen bei Valencia Klartext; die Einreichung begründet keinen Veröffentlichungsanspruch.
Bei spanischsprachigen Fachpersonen kann die sprachliche und redaktionelle Aufbereitung der vereinbarten Inhalte ins Deutsche Bestandteil der Fachpartnerschaft sein. Eine darüber hinausgehende allgemeine oder unbegrenzte Übersetzungsleistung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
2.3 Klartext-Gespräch, redaktionell initiiertes Innovations-Gespräch und weitere Zusatzleistungen
Ein Klartext-Gespräch kann Bestandteil einer individuell vereinbarten Fachpartnerschaft oder eine separat beauftragte Produktionsleistung sein. Ob ein Gespräch enthalten ist und in welcher Form es umgesetzt wird, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise Vertrag.
Der konkrete Produktionsumfang wird vorab festgelegt. Dazu können insbesondere redaktionelle Vorbereitung, Gesprächsdauer, Moderation, Aufnahme, Schnitt, Thumbnail, Beschreibung, Kurzclips, Korrekturrunden, Veröffentlichung, Dateien und Nutzungsrechte gehören.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen – insbesondere Vor-Ort-Produktion, Fahrtkosten, zusätzliche Dreharbeiten, Untertitel, Synchronisation, Rohdateien, zusätzliche Kurzclips, weitere Korrekturrunden oder weitergehende Bearbeitungen – sind nicht geschuldet und können bei Bedarf gesondert angeboten werden.
Valencia Klartext kann außerdem auf eigene redaktionelle Initiative Gespräche oder Beiträge zu besonders relevanten Innovationen, Entwicklungen oder Lösungen produzieren. Eine solche redaktionelle Initiative ist keine garantierte Leistung einer Fachpartnerschaft; Umfang, Bereitstellung von Dateien und Nutzungsrechte werden bei Bedarf gesondert vereinbart.
Aktualisierungen, Überarbeitungen und Sachkorrekturen einer Fachpräsenz richten sich nach dem individuell vereinbarten Leistungsumfang. Reine Sachkorrekturen wie Telefon, Adresse, Website, Unternehmenszugehörigkeit oder nachweisbare Berufsangaben werden während einer aktiven Fachpartnerschaft im angemessenen Umfang berücksichtigt, sofern das Angebot nichts Abweichendes vorsieht.
3. Vertragsschluss, Vertragssprache und Speicherung
3.1 Buchung einer Klartext-Session
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den als zahlungspflichtig gekennzeichneten Buchungsvorgang abschließt und die Zahlung erfolgreich bestätigt wird. Vor Abschluss kann der Kunde seine Angaben prüfen und korrigieren. Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden im jeweiligen Bezahlvorgang angezeigt.
Nach der Buchung erhält der Kunde eine elektronische Bestätigung. Zugangs- und Termininformationen werden an die angegebene E-Mail-Adresse versandt.
3.2 Fachpartnerschaft und Zusatzleistungen
Der Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch beiderseitige Vertragsunterzeichnung zustande.
3.3 Vertragssprache und Unterlagen
Vertragssprache ist Deutsch, soweit nicht individuell eine andere Sprache vereinbart wird. Bei spanischsprachigen Geschäftskunden kann das Angebot und die begleitende Kommunikation ganz oder teilweise auf Spanisch erfolgen. Maßgeblich ist die jeweils ausdrücklich vereinbarte Vertragsfassung. Eine dauerhaft abrufbare Kundenkonto-Funktion besteht nicht. Kunden sollten Buchungsbestätigung, Angebot, Vertrag und die bei Vertragsschluss geltende AGB-Fassung selbst speichern.
4. Preise, Steuern, Zahlung und Rechnung
Für Klartext-Sessions gegenüber Verbrauchern ist der im Buchungsvorgang angezeigte Preis der Endpreis einschließlich der anwendbaren spanischen Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes ausdrücklich angegeben wird.
Preise für die Klartext-Fachpartnerschaft und andere Leistungen an Geschäftskunden werden individuell auf Grundlage des vereinbarten Leistungsumfangs kalkuliert und grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen spanischen Mehrwertsteuer (IVA) ausgewiesen. Maßgeblich ist ausschließlich der Preis im angenommenen Angebot beziehungsweise Vertrag.
Zahlungsweise, Fälligkeit und gegebenenfalls vereinbarte Teilzahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise Vertrag. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Banküberweisung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Wird für eine zwölfmonatige Fachpartnerschaft eine Zahlung in Teilbeträgen vereinbart, ändert dies die vereinbarte Vertragslaufzeit nicht und begründet kein gesondertes monatliches Kündigungsrecht, sofern im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
Rechnungen sind innerhalb der ausgewiesenen Zahlungsfrist zu begleichen. Bei Zahlungsverzug können die gesetzlichen Verzugsfolgen und erforderlichen Beitreibungskosten geltend gemacht werden. Nach Mahnung und angemessener Fristsetzung können noch nicht erbrachte Leistungen ausgesetzt oder eine aktive Darstellung vorübergehend deaktiviert werden.
5. Mitwirkung, fachliche Verantwortung und Freigabe
Geschäftskunden stellen die erforderlichen Informationen, Nachweise, Bilddateien, fachlichen Grundlagen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
Der Geschäftskunde ist für die Richtigkeit seiner berufsbezogenen Angaben, fachlichen Aussagen, Zulassungen und Qualifikationen sowie für die erforderlichen Rechte an übermittelten Texten, Bildern, Marken und sonstigen Materialien verantwortlich.
Die jeweils vereinbarten Inhalte – insbesondere Profilansicht, Profilseite, Schwerpunktbeitrag, Klartext-Gespräch, Thumbnail oder Kurzclips – werden im vertraglich vorgesehenen Umfang zur sachlichen Prüfung und Freigabe vorgelegt. Zahl und Umfang möglicher Korrekturrunden ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise Vertrag.
Bei redaktionell initiierten Innovations-Gesprächen richtet sich der Umfang von Abstimmung, Korrektur, bereitgestellten Dateien und Nutzungsrechten nach der vorab getroffenen schriftlichen Vereinbarung. Die Möglichkeit, sachliche Fehler oder missverständliche fachliche Aussagen vor Veröffentlichung zu korrigieren, bleibt davon unberührt.
Schweigen gilt nicht als Freigabe. Verzögerte Rückmeldungen verschieben Produktions- und Veröffentlichungstermine entsprechend. Bleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz Erinnerung aus, kann die Bearbeitung bis zur Mitwirkung ausgesetzt werden. Verzögerungen, die auf fehlenden fachlichen Grundlagen oder Freigaben beruhen, begründen keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen.
6. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung und Preisänderungen
Die Klartext-Fachpartnerschaft hat grundsätzlich eine Laufzeit von zwölf Monaten, sofern im individuellen Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Beginn richtet sich nach dem angenommenen Angebot oder Vertrag; fehlt dort eine ausdrückliche Regelung, beginnt die aktive Laufzeit mit der erstmaligen Veröffentlichung der vereinbarten Fachpräsenz.
Die Fachpartnerschaft verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht spätestens 60 Tage vor Ablauf in Textform gekündigt wird.
Valencia Klartext erinnert spätestens 90 Tage vor Vertragsende schriftlich an die bevorstehende Verlängerung und die Kündigungsfrist. Wird diese Erinnerung nicht nachweisbar versandt, kann der Fachpartner noch bis zum regulären Vertragsende in Textform kündigen.
Änderungen des Preises oder Leistungsumfangs für ein weiteres Vertragsjahr werden vor Beginn des neuen Vertragsjahres vereinbart. Ohne eine entsprechende Vereinbarung gelten für den bereits laufenden Vertragszeitraum die bestehenden Bedingungen fort.
Nach Vertragsende endet die aktive Darstellung derjenigen Bestandteile, die als laufende Fachpräsenz vereinbart wurden. Bereits veröffentlichte redaktionelle Beiträge, Interviews und Klartext-Gespräche können als Teil des Valencia-Klartext-Archivs online bleiben, sofern im individuellen Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist. Vereinbarte Nutzungsrechte an produzierten Inhalten bleiben im vertraglich festgelegten Umfang bestehen.
7. Widerrufsrecht für Verbraucher
Diese Regelung betrifft ausschließlich Verbraucher. Für die Klartext-Fachpartnerschaft und für Zusatzleistungen, die im Rahmen einer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit beauftragt werden, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.
7.1 Grundsatz
Verbraucher haben bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag grundsätzlich das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses.
7.2 Beginn innerhalb der Widerrufsfrist
Soll eine Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, wird der Verbraucher im Buchungsvorgang ausdrücklich aufgefordert, den vorzeitigen Beginn zu verlangen.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung erst, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt sowie bestätigt hat, dass ihm der Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bekannt ist.
Der bloße Abschluss der Buchung oder die Zustimmung zu diesen AGB allein führt nicht automatisch zum Erlöschen des Widerrufsrechts.
7.3 Digitale Aufzeichnungen
Wird vor Ablauf der Widerrufsfrist unmittelbarer Zugriff auf eine digitale Aufzeichnung oder einen anderen nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellten digitalen Inhalt gewährt, erlischt das Widerrufsrecht nur, wenn der Verbraucher dem Beginn ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass ihm der dadurch eintretende Verlust des Widerrufsrechts bekannt ist.
7.4 Bereits begonnene Leistung
Widerruft der Verbraucher nach einem ausdrücklich verlangten vorzeitigen Leistungsbeginn, kann für den bis zum Widerruf bereits erbrachten Anteil der Dienstleistung ein angemessener, verhältnismäßiger Betrag geschuldet sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
7.5 Ausübung des Widerrufs
Der Widerruf ist durch eine eindeutige Erklärung an Daniela Schlicht, C/ Paraguay 4, 46388 Godelleta (Valencia), Spanien, E-Mail: info@valenciaklartext.com, zu richten.
Muster-Widerrufsformular:
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über folgende Dienstleistung: ________
Gebucht am: ________
Name und Anschrift: ________
Datum: ________
Unterschrift, nur bei Mitteilung auf Papier: ________
Die gegebenenfalls zusätzlich im Buchungsvorgang bereitgestellte Widerrufsbelehrung bleibt maßgeblich.
8. Freiwillige Stornierung einer Klartext-Session
Unabhängig von einem gesetzlichen Widerrufsrecht kann eine Session-Buchung bis 48 Stunden vor dem angekündigten Beginn per E-Mail storniert werden. In diesem Fall wird der gezahlte Session-Preis vollständig erstattet.
Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen besteht kein zusätzliches vertragliches Recht auf Erstattung. Sofern eine Aufzeichnung enthalten ist, bleibt der angekündigte Zugriff darauf bestehen.
Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt. Stornierungsanfragen sind an info@valenciaklartext.com zu richten.
9. Ausfall, Verschiebung und Änderungen einer Klartext-Session
Kann eine Klartext-Session nicht wie angekündigt stattfinden, informiert Valencia Klartext die gebuchten Teilnehmer so früh wie möglich.
Valencia Klartext kann einen angemessenen Ersatztermin anbieten. Kann oder möchte ein Teilnehmer diesen nicht wahrnehmen, wird der für die Session gezahlte Betrag vollständig erstattet. Wird kein Ersatztermin angeboten, erfolgt ebenfalls eine vollständige Erstattung.
Unwesentliche Änderungen des Ablaufs, der Reihenfolge oder der technischen Durchführung sind zulässig, sofern Thema und Gesamtcharakter der Session erhalten bleiben.
10. Nutzung von Session-Aufzeichnungen und Unterlagen
Teilnehmer erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur privaten Nutzung ausdrücklich bereitgestellter Aufzeichnungen und Unterlagen für den angegebenen Zugriffszeitraum.
Nicht gestattet sind insbesondere die Weitergabe von Zugangslinks oder Dateien, eigene Bild-, Ton- oder Bildschirmaufzeichnungen ohne Zustimmung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, kommerzielle Nutzung oder Bearbeitung außerhalb gesetzlich erlaubter Nutzungen.
Urheber-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte verbleiben bei Valencia Klartext und den beteiligten Fachpersonen.
11. Besondere Bedingungen der Klartext-Fachpartnerschaft
Die Aufnahme in das Klartext-Fachnetzwerk setzt fachliche, inhaltliche und redaktionelle Passung voraus. Eine Zahlung allein begründet keinen Anspruch auf Aufnahme.
Valencia Klartext kann eine Anfrage vor Vertragsschluss ablehnen, insbesondere bei fehlender fachlicher Nachvollziehbarkeit, fehlender thematischer Ergänzung, rechtlichen Risiken oder fehlender Passung zur Zielgruppe.
Die fachliche Zuordnung ist nicht käuflich. Jede Fachpartnerschaft bezieht sich auf eine namentlich benannte Fachperson und eine im Angebot konkret vereinbarte fachliche Position. Maßgeblich ist, welche Kompetenz für die Zielgruppe klar und sinnvoll vertreten werden soll. Eine weitere eigenständige Präsenz derselben Fachperson oder eine weitere Fachperson desselben Unternehmens, derselben Kanzlei oder Praxis bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Die konkrete Positionierung, Darstellungsform, Überschrift, Themenzuordnung und redaktionelle Einordnung werden im vereinbarten Rahmen von Valencia Klartext umgesetzt. Das zugehörige Unternehmen, die Kanzlei oder Praxis wird, soweit vorhanden, transparent mitgenannt. Der Fachpartner erhält vor Veröffentlichung die Möglichkeit, sachliche Fehler zu korrigieren und die eigene Darstellung freizugeben.
Fachpartner können kurze aktuelle Hinweise oder fachliche Grundlagen einreichen. Es besteht kein automatischer Anspruch auf Veröffentlichung. Auswahl, Form, Zeitpunkt und redaktionelle Bearbeitung richten sich nach Relevanz, Aktualität, fachlicher Belastbarkeit und Nutzen für die Leserschaft. Solche Hinweise ersetzen keine ausdrücklich vereinbarte Leistung.
Valencia Klartext kann Innovationen, neue Lösungen oder besondere fachliche Entwicklungen redaktionell aufgreifen. Eine solche Aufnahme ist eine eigenständige redaktionelle Entscheidung und keine garantierte Leistung der Fachpartnerschaft. Sie begründet weder einen Anspruch auf einen bestimmten Veröffentlichungszeitpunkt noch auf eine bestimmte Platzierung oder ein Gesprächsformat.
12. Klartext-Gespräche, Innovations-Gespräche und Nutzungsrechte an produzierten Inhalten
Valencia Klartext und gegebenenfalls beteiligte Urheber behalten die Urheberrechte an redaktionellen Texten, Layouts, Videos, Grafiken, Thumbnails und sonstigen Produktionen.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Geschäftskunde die im jeweiligen Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, darf ein veröffentlichtes Klartext-Gespräch auf der eigenen Website eingebettet oder verlinkt sowie im eigenen Newsletter und auf eigenen organischen Social-Media-Kanälen geteilt werden.
Bereitgestellte Kurzclips dürfen im freigegebenen Zustand auf der eigenen Website, im eigenen Newsletter und auf eigenen organischen Social-Media-Kanälen verwendet werden, soweit das jeweilige Angebot dies vorsieht.
Nicht umfasst sind ohne gesonderte Vereinbarung bezahlte Werbeanzeigen, Bearbeitung, Neuschnitt oder sonstige Veränderung, Weitergabe an Dritte zur eigenständigen Nutzung, Nutzung von Rohdateien oder Verwendung außerhalb des vereinbarten geschäftlichen Zusammenhangs.
Für Fachbeiträge und andere Inhalte gelten die im individuellen Angebot oder bei der Freigabe festgelegten Nutzungsrechte.
Valencia Klartext darf die im Rahmen der Fachpartnerschaft oder einer Zusatzleistung produzierten Inhalte auf den eigenen Websites, im Klartext-Report, auf YouTube und auf eigenen Social-Media-Kanälen veröffentlichen, bewerben, verlinken und nach Ablauf der aktiven Fachpartnerschaft archivieren.
13. Redaktionelle Verantwortung, Kennzeichnung und Erfolg
Die Klartext-Fachpartnerschaft ist ein entgeltliches B2B-Angebot. Erforderliche Kennzeichnungen werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und dem konkreten Veröffentlichungszusammenhang vorgenommen.
Die Zahlung kauft keine positive Bewertung, keine bevorzugte redaktionelle Rangfolge und keine persönliche Empfehlung durch Valencia Klartext.
Geschuldet werden die konkret vereinbarten Produktions-, Darstellungs- und Veröffentlichungsleistungen. Nicht garantiert werden bestimmte Aufrufzahlen, Reichweite, Auffindbarkeit, Anfragen, Leads, Termine, Umsätze oder Vertragsabschlüsse.
Es besteht kein Anspruch auf weitere Veröffentlichungen, wiederholte Nennungen, Social-Media-Beiträge, zusätzliche redaktionelle Beiträge, Gespräche oder Teilnahme an Klartext-Sessions außerhalb des ausdrücklich vereinbarten Umfangs.
14. Technische Voraussetzungen und höhere Gewalt
Für die Teilnahme an Klartext-Sessions und Klartext-Gesprächen sind ein geeigneter Internetzugang, ein aktuelles Endgerät sowie gegebenenfalls die genannte Videokonferenz- oder Aufnahmeplattform erforderlich.
Valencia Klartext haftet nicht für technische Störungen im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden.
Bei vorübergehenden Störungen externer Plattformen, Ausfällen von Telekommunikations- oder Energienetzen, Krankheit beteiligter Personen oder anderen Umständen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs kann die Leistung verschoben oder in technisch gleichwertiger Form erbracht werden. Die Regelungen zum Ausfall einer Klartext-Session bleiben unberührt.
15. Allgemeine Information, fachliche Verantwortung und Haftung
Valencia Klartext bietet allgemeine redaktionelle Orientierung. Klartext-Sessions, Klartext-Gespräche, Innovationsbeiträge, sonstige Beiträge und Fachprofile ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanz-, Medizin-, Architektur-, Versicherungs-, IT-Sicherheits- oder sonstige Fachberatung.
Allgemeine Informationen können nicht alle Besonderheiten eines Einzelfalls berücksichtigen. Kunden und Teilnehmer bleiben dafür verantwortlich, vor eigenen Entscheidungen erforderlichenfalls eine individuell qualifizierte Fachperson zu beauftragen.
Für fachliche Aussagen einer auftretenden Fachperson trägt diese im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Verantwortung ein. Valencia Klartext bleibt für die eigene redaktionelle und organisatorische Leistung verantwortlich.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Zwingende Ansprüche, insbesondere wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens sowie wegen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, werden nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
16. Außerordentliche Beendigung aus wichtigem Grund
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet werden, erforderliche Mitwirkung dauerhaft ausbleibt, übermittelte Inhalte Rechte Dritter verletzen, wesentliche Angaben zu Qualifikation, Zulassung oder Tätigkeit nachweislich unrichtig sind oder eine weitere Veröffentlichung rechtlich nicht vertretbar ist.
Soweit der Grund behebbar ist, erhält die betroffene Partei zunächst eine schriftliche Beanstandung und eine angemessene Frist zur Abhilfe. Vor einer endgültigen Beendigung erhält sie Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit keine sofortige Maßnahme zur Abwehr eines konkreten rechtlichen oder sicherheitsbezogenen Risikos erforderlich ist.
Bei einem konkreten dringenden Risiko kann Valencia Klartext Inhalte oder ein Fachprofil vorläufig deaktivieren, bis der Sachverhalt geprüft ist. Eine bloße, nicht überprüfte Behauptung Dritter begründet für sich allein keine endgültige Beendigung.
Im Beendigungsfall werden bereits erbrachte Leistungen, laufende Produktionsschritte und entstandene Aufwendungen berücksichtigt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
17. Änderungen des Angebots und dieser AGB
Preise und Leistungsangebote können für zukünftige Verträge beziehungsweise neue Vertragsjahre geändert werden. Für bereits geschlossene Verträge gelten der individuell vereinbarte Preis und Leistungsumfang für den vereinbarten Vertragszeitraum.
Änderungen dieser AGB wirken nicht rückwirkend auf bestehende Verträge, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart werden oder aufgrund zwingender gesetzlicher Änderungen erforderlich sind.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt spanisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verträgen mit Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlich zuständigen Gerichte; durch diese AGB wird kein ausschließlicher Gerichtsstand in Valencia vereinbart.
Für Verträge mit Geschäftskunden wird, soweit gesetzlich zulässig, Valencia, Spanien, als Gerichtsstand vereinbart.
19. Kontakt und Beschwerden
Fragen, Stornierungen, Widerrufe, Kündigungen und Beschwerden können an info@valenciaklartext.com gerichtet werden. Valencia Klartext bemüht sich um eine zeitnahe außergerichtliche Klärung.
20. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Individuelle Nebenabreden, Kündigungen und Änderungen sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden.
Diese Fassung ersetzt die vorherige AGB-Version vom 4. September 2026.
Prüfhinweis: Diese Fassung bildet das aktuell vorgesehene flexible Angebots- und Vertragsmodell von Valencia Klartext ab. Vor dem verbindlichen Einsatz für Fachpartnerschaften sollte sie abschließend nach spanischem Recht geprüft werden, insbesondere hinsichtlich Verlängerung, Kündigung, Kennzeichnung, Nutzungsrechten, sprachlicher/redaktioneller Aufbereitung für spanischsprachige Geschäftskunden und außerordentlicher Beendigung.
Der konkrete Leistungsumfang einer Fachpartnerschaft wird künftig individuell vereinbart. Eine Profilansicht, eine Profilseite mit redaktionell erarbeitetem Schwerpunktbeitrag und ein professionelles Video-Klartext-Gespräch können gemeinsam oder in einem kompakteren Umfang vereinbart werden. Online- und Vor-Ort-Produktionen sowie weitere Leistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Angebots oder Vertrags sind.