Valencia Klartext
Der Valencia Klartext-Report
Ausgabe 26 · Donnerstag, 15. Oktober 2026
Pflegereform · Kommunalwahl 2027 · Ferienwohnungen
Liebe Leserinnen und Leser,

Ab dem 23. Oktober gelten neue Regeln für Pflegebedürftige in Spanien. Das klingt zunächst nach mehr Unterstützung. Entscheidend ist aber, was davon in der Comunidad Valenciana bereits umgesetzt werden kann – und welche regionalen Einschränkungen vorerst bleiben.

Außerdem schauen wir auf die Kommunalwahl im Mai 2027. Viele deutschsprachige EU-Bürger dürfen an ihrem spanischen Wohnort mitwählen. Wer noch keine entsprechende Erklärung abgegeben hat, muss allerdings rechtzeitig aktiv werden. Ich zeige dir, welche Möglichkeiten es dafür gibt – auch online mit einem digitalen Zertifikat.

Und beim Kauf einer bereits registrierten Ferienwohnung gibt es einen Punkt, den Interessenten vor dem Notartermin klären sollten. Dazu kommt ein praktischer Zugang zur Operationswarteliste des valencianischen Gesundheitssystems.

Zum Schluss interessiert mich deine Meinung: Wir überlegen, im November eine Fragerunde mit einer Rechtsanwältin zum Erbrecht in Spanien zu organisieren. Ob sie zustande kommt, hängt davon ab, ob genügend Interesse und konkrete Fragen zusammenkommen. Mit der kurzen Leserumfrage am Ende dieser Ausgabe kannst du uns sagen, was dich besonders beschäftigt.

Bis nächste Woche,
Daniela

Das Wichtigste in Kürze
Diese Woche auf einen Blick

• Pflegereform: Ab 23. Oktober gilt das neue Gesetz. In der Comunidad Valenciana bleiben bei der Kombination von Leistungen zunächst regionale Regeln maßgeblich.

• Kommunalwahl 2027: EU-Bürger, die ihre Wahlabsicht noch nicht erklärt haben, müssen sich bis 30. Dezember melden. Das geht auch online mit Cl@ve beziehungsweise digitalem Zertifikat.

• Ferienwohnungen: Eine bestehende touristische Registrierung garantiert nach einem Eigentümerwechsel nicht die weitere Vermietung.

• Operationswarteliste: Den eigenen Eintrag im valencianischen Gesundheitssystem kannst du online prüfen.

• Steuertermine: Heute endet die Lastschriftfrist für viele Quartalssteuern, am 20. Oktober folgt die reguläre Abgabefrist.

• Werbeanrufe: Ab 17. Oktober müssen Werbeanrufe in Spanien grundsätzlich mit der Nummernfolge 400 beginnen. Das macht sie leichter erkennbar, aber nicht automatisch vertrauenswürdig.

In dieser Ausgabe

Fristenradar · Pflegereform · Kommunalwahl · Ferienwohnungen · Operationswarteliste · Werbeanrufe · Leserumfrage

Kommende Fristen
Steuerfristen und ein regionaler Antragsstart
15. Okt.Letzter Tag für Lastschrift vieler Quartalssteuern. Für Selbstständige und Unternehmen, die im 3. Quartal 2026 etwa Modelo 130/131 oder Modelo 303 mit Bankeinzug bezahlen möchten; die reguläre Erklärungsfrist läuft weiter bis 20. Oktober.
15. Okt.Gastronomie-Bonus für bestimmte DANA-Gemeinden startet. Wer mindestens 18 Jahre alt und in einer der 103 teilnehmenden Gemeinden gemeldet ist, kann ab heute den Bono Hostaleria beantragen – bis zu 50 € Erstattung bei anerkannten Ausgaben. Zuerst beantragen, Bewilligung abwarten, erst danach im zugelassenen Betrieb bezahlen. Voraussetzungen und Antrag
20. Okt.Quartalsmeldungen abgeben. Für betroffene Autónomos und Unternehmen endet die reguläre Frist für das 3. Quartal, unter anderem für Modelo 130/131 (Einkommensteuervorauszahlungen) und 303 (Umsatzsteuer).
5. Nov.Zweite Rate der Einkommensteuer 2025. Nur wer die Renta-Zahlung aufgeteilt hat: Die restlichen 40 Prozent werden bei bestehendem Bankeinzug automatisch eingezogen; ansonsten ist die fristgerechte Zahlung selbst zu veranlassen (Modelo 102).

Quellen: Agencia Tributaria – Lastschriftfristen · Quartalsfrist 20. Oktober · Renta: 5. November · Generalitat – Bono Hostaleria

Gesundheit, Pflege & Älterwerden
Neue Pflegeregeln ab 23. Oktober: Was gilt tatsächlich?

Wer in Spanien als pflegebedürftig anerkannt ist, kann beispielsweise Unterstützung zu Hause, Tagesbetreuung, einen Hausnotruf oder Geldleistungen für Pflege erhalten. Bisher können manche Hilfen nicht oder nur eingeschränkt miteinander kombiniert werden. Die neue Ley 4/2026 soll dafür mehr Spielraum schaffen.

Was ändert sich? Das Gesetz wurde am 3. Oktober veröffentlicht und tritt am 23. Oktober 2026 in Kraft. Es hebt bisherige landesweite Unvereinbarkeiten zwischen bestimmten Pflegeleistungen und Diensten auf. Auch die Teleasistencia – ein Hausnotruf- und Betreuungsdienst – wird ausdrücklich als Ergänzung zu anderen anerkannten Leistungen vorgesehen. Zudem sollen Hilfsmittel für ein selbstständigeres Leben stärker berücksichtigt werden.

Was bedeutet das in der Comunidad Valenciana? Entscheidend ist eine Einschränkung: Die bestehenden regionalen Regeln zur Kombinierbarkeit bleiben vorerst gültig. Für Leistungen und Dienste, die zu Hause erbracht werden, müssen die autonomen Gemeinschaften ihre Einschränkungen vor dem 1. Januar 2030 anpassen. Es entsteht daher am 23. Oktober kein automatischer Anspruch auf mehrere gleichzeitige Geldleistungen.

Was können Betroffene jetzt tun? Wenn bereits eine Pflegeleistung bewilligt wurde, lohnt ein Blick in den persönlichen Bescheid und in den Programa Individual de Atención (PIA). Das ist der individuelle Pflege- und Unterstützungsplan, in dem die bewilligten Dienste und Leistungen festgelegt sind. Hat sich die gesundheitliche oder soziale Situation verändert oder fehlt wichtige Unterstützung, können die örtlichen Sozialdienste erklären, ob eine Überprüfung des PIA nach den geltenden Voraussetzungen möglich ist.

Klartext: Das neue Gesetz erweitert den Rahmen für eine individuellere Pflege. Welche Kombination im Einzelfall tatsächlich bewilligt werden kann, richtet sich zunächst weiter nach den anwendbaren Regeln und dem persönlichen Pflegeverfahren in der Comunidad Valenciana.

Quellen: BOE – Ley 4/2026 (Pflegereform) · Generalitat Valenciana – Pflegeantrag und PIA

Behörden & digitaler Alltag · Wahl 2027
Kommunalwahl 2027: So kannst du dich als EU-Bürger anmelden

Am 23. Mai 2027 finden in Spanien Gemeinderatswahlen statt. Auch deutsche, österreichische und andere EU-Bürger, die hier wohnen, dürfen ihre Stimme abgeben, wenn sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Dafür sind zwei Dinge wichtig: Du musst im Padrón (Einwohnermelderegister deiner Gemeinde) stehen und deinen Wunsch zu wählen ausdrücklich erklärt haben. Die Anmeldung im Padrón allein reicht nicht aus.

Wer muss jetzt etwas tun? Wer seine Wahlabsicht noch nie erklärt hat, muss dies spätestens bis zum 30. Dezember 2026 erledigen. Wer die Erklärung bereits bei einer früheren Kommunalwahl abgegeben hat und weiterhin die Voraussetzungen erfüllt, bleibt normalerweise im Wahlverzeichnis eingetragen und muss sie nicht erneut abgeben.

So geht die Anmeldung:

1. Online mit Cl@ve oder digitalem Zertifikat: Öffne die offizielle Anmeldeseite des INE (spanisches Statistikamt). Der Zugang erfolgt über Cl@ve. Auf der Anmeldeseite kann auch ein gültiges Certificado Digital (digitales Zertifikat) zur Identifikation ausgewählt werden, sofern diese Option angeboten wird. Danach die Erklärung zur Teilnahme an den Kommunalwahlen abgeben. Ein digitales Zertifikat zu besitzen bedeutet noch nicht, dass die Wahlabsicht bereits erklärt wurde.

2. Mit einem Brief des INE: Wer eine persönliche Mitteilung mit einem CTT-Code erhalten hat, kann diesen zusammen mit seiner NIE über den speziellen INE-Zugang verwenden. Alternativ lässt sich die beigefügte Erklärung unterschrieben im vorgesehenen Rückumschlag kostenlos zurückschicken.

3. Persönlich im Rathaus: Du kannst die Wahlerklärung auch beim Ayuntamiento deiner Wohnsitzgemeinde abgeben. Wer noch nicht im Padrón steht, muss sich dort zusätzlich anmelden.

Keinen INE-Brief erhalten? Das bedeutet nicht, dass du nicht wählen darfst. Nutze den Onlineweg oder frage bei deiner Gemeinde nach. Bei Unsicherheit über eine frühere Erklärung hilft auch das INE unter 900 343 232. Die oben genannte Frist betrifft EU-Bürger; für bestimmte Nicht-EU-Staatsangehörige gelten andere Voraussetzungen und Termine.

Quellen: INE – Kommunalwahlen 2027 · BOE – Wahlregister-Verfahren · Cl@ve – Anmeldung mit Zertifikat

Wohnen & Immobilien
Ferienwohnung kaufen: Die alte Registrierung genügt nicht

Eine Wohnung an der Costa Blanca wird mit dem Hinweis „Touristische Registrierung vorhanden“ zum Kauf angeboten. Das klingt nach einer gesicherten Möglichkeit zur Ferienvermietung. Bei einem Eigentümerwechsel ist das jedoch keine Garantie.

Nach den geltenden valencianischen Regeln muss beim Eigentümerwechsel einer bereits registrierten Ferienwohnung grundsätzlich eine neue verantwortliche Erklärung (declaración responsable) eingereicht werden. Dazu gehört regelmäßig ein positiver Nachweis der Gemeinde über die städtebauliche Zulässigkeit der touristischen Nutzung oder das rechtlich gleichwertige Dokument. Das gilt für Eigentümerwechsel nach dem 8. August 2024; für Erwerb durch Erbschaft ist ausdrücklich ein anderes, vereinfachtes Verfahren vorgesehen.

Vor dem Notartermin: Lass unabhängig prüfen, ob die touristische Vermietung nach den heute geltenden Regeln zulässig ist – auch nach kommunalen Vorgaben und den einschlägigen Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft. Kläre außerdem, wer im Register als Eigentümer und wer als Betreiber geführt wird. Die bloße Nummer einer früheren Registrierung reicht als Prüfung nicht aus.

Klartext: Die rechtliche Möglichkeit der Ferienvermietung sollte vor dem Kauf geklärt werden, nicht erst nach der Eigentumsübertragung.

Quelle: BOE – valencianische Gesetzesänderung zur touristischen Vermietung (Ley 5/2026)

Kurz notiert
Ein nützlicher digitaler Service
Gesundheit & digitaler Alltag
Auf eine Operation warten? Eigenen Eintrag online einsehen

Wer im öffentlichen valencianischen Gesundheitssystem für eine geplante Operation auf der Warteliste steht, kann den eigenen Eintrag in der offiziellen Online-Abfrage aufrufen. Das ist eine Auskunft über den aktuellen Stand, kein verbindlicher Operationstermin.

Die Anmeldung ist unter anderem mit der SIP-Nummer (Nummer der valencianischen Gesundheitskarte) und dem Geburtsdatum per SMS-Bestätigung möglich; alternativ über ein digitales Zertifikat oder Cl@ve.

Direkt zur offiziellen Abfrage des valencianischen Gesundheitsministeriums

Sicherheit & Telefonbetrug
Ab Samstag: neue 400-Nummern für Werbeanrufe

Ab 17. Oktober müssen Unternehmen in Spanien für Werbeanrufe zur Neukundengewinnung grundsätzlich neunstellige Telefonnummern verwenden, die mit 400 beginnen. Anrufe zur Betreuung bestehender Kunden können weiterhin über andere zulässige Nummernbereiche erfolgen.

Wichtig: Eine angezeigte 400-Nummer beweist nicht, dass der Anrufer seriös ist. Gib bei einem unerwarteten Anruf keine Passwörter, Bankdaten oder SMS-Bestätigungscodes weiter. Bei angeblichen Problemen mit deinem Bankkonto: auflegen und die Bank selbst über ihre offizielle Nummer kontaktieren.

Quellen: BOE – Regelung zur Nummernfolge 400 · Verbraucherinformation zum Start am 17. Oktober

Valencia Klartext · Leserumfrage
Erben und Vererben in Spanien: Welche Fragen sind besonders wichtig?

Wir überlegen, im November eine Fragerunde mit einer Rechtsanwältin zum Erbrecht in Spanien zu organisieren. Ob sie zustande kommt, hängt vom Interesse und von der Zahl konkreter Fragen ab. Die Umfrage hilft uns einzuschätzen, welche Themen besonders gefragt sind.

Welches Thema sollte im Mittelpunkt stehen? Jetzt abstimmen und auf Wunsch eine konkrete Frage für die Rechtsanwältin einreichen.

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Dauert etwa eine Minute. Die Teilnahme ist freiwillig und ohne Angabe von Namen oder E-Mail-Adresse möglich.

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