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Valencia Klartext
Der Klartext-Report
Ausgabe 25 · Donnerstag, 8. Oktober 2026
Mietrecht: zwei Termine · E-Rechnung: Fristen stehen · Euribor steigt
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Liebe Leserinnen und Leser,
Vorgestern war ich beim Euroclub Dénia eingeladen, um meinen Vortrag „Digital durch Spaniens Behördenalltag“ zu halten. Ich habe mich sehr gefreut, dort sprechen zu dürfen – und besonders darüber, wie viele Clubmitglieder gekommen sind und wie groß das Interesse an diesem Thema ist.
Dabei wurde auch deutlich: Mit der europäischen digitalen Identitäts-Wallet (EUDI-Wallet) und der wachsenden Bedeutung von Mi Carpeta Ciudadana – dem persönlichen digitalen Bürgerbereich der spanischen Verwaltung – gäbe es eigentlich schon Stoff für einen weiteren Vortrag. Ich bleibe jedenfalls an diesen Themen dran und habe inzwischen auch Fachleute kennengelernt, die dabei helfen können, die Entwicklungen verständlich einzuordnen.
Wie wichtig genau diese Einordnung ist, zeigt sich diese Woche besonders beim Mietrecht. Innerhalb weniger Tage wurden Regeln beschlossen, wieder aufgehoben und nun teilweise erneut auf den Weg gebracht. Selbst die viel diskutierte Entschädigung bei einer Nichtverlängerung ist im neuen Dekret wieder enthalten – allerdings gilt auch hier: veröffentlicht ist nicht dasselbe wie bereits in Kraft.
Deshalb geht es in dieser Ausgabe vor allem darum, was beim Mietrecht ab dem 8. Oktober tatsächlich gilt – und was erst für den 15. November vorgesehen ist. Außerdem: die neuen Fristen für elektronische Rechnungen zwischen Unternehmen, der noch nicht endgültige Zeitplan für VeriFactu, der gestiegene Euribor und eine Betrugsmasche mit einem unerwarteten Paket und QR-Code.
Bis nächste Woche, Daniela
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Das Wichtigste in Kürze
Diese Woche auf einen Blick
- Mietrecht ab 8. Oktober: Das erste neue Mietdekret tritt in Kraft. Unter bestimmten Voraussetzungen können Mieter eine Verlängerung um bis zu zwei Jahre verlangen; außerdem gelten neue Grenzen für Mieterhöhungen.
- Für den 15. November vorgesehen: Ein zweites Mietdekret enthält erneut Regeln zur automatischen Verlängerung und eine Entschädigung, wenn ein Vermieter in bestimmten Fällen nicht verlängert. Das Dekret gilt noch nicht und muss zuvor noch bestätigt werden.
- 11. November vormerken: Die großen spanischen Gewerkschaften UGT und CCOO haben einen 24-stündigen Generalstreik für diesen Tag vorgesehen. Welche Bereiche konkret betroffen sein werden, wird erst näher am Termin feststehen.
- E-Rechnung: Seit 6. Oktober läuft die gesetzliche Frist. Für Unternehmen und Selbstständige mit mehr als 8 Millionen Euro Umsatz wird die elektronische Rechnung zwischen Unternehmen grundsätzlich ab 6. Oktober 2027 Pflicht, für die übrigen ab 6. Oktober 2028.
- VeriFactu: Das spanische Finanzministerium plant einen Aufschub bis Oktober 2028. Solange die Rechtsänderung nicht im spanischen Staatsanzeiger veröffentlicht ist, bleiben formal die bisherigen Termine 1. Januar beziehungsweise 1. Juli 2027 maßgeblich.
- Hypotheken: Der Ein-Jahres-Euribor ist im September auf 3,247 Prozent gestiegen. Das kann variable Kredite verteuern, wenn jetzt eine Zinsanpassung ansteht.
- Sicherheit: Ein unerwartetes Paket mit QR-Code ist kein Grund, den Code zu scannen. Absender und Bestellung besser unabhängig über offizielle Kanäle prüfen.
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In dieser Ausgabe
Fristenradar · Mietrecht · E-Rechnung & VeriFactu · Euribor · Sicherheit · Praxishinweis
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Kommende Fristen
Fristenradar: Das steht im Oktober an
| 15. Okt. |
Bankeinzug für viele Quartalsmeldungen. Für das 3. Quartal endet bei den Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (Modelo 130/131) und bei der Umsatzsteuererklärung (Modelo 303) die Frist für eine Zahlung per Lastschrift grundsätzlich am 15. Oktober. |
| 20. Okt. |
Reguläre Abgabefrist für das 3. Quartal. Für viele Selbstständige (Autónomos) und Unternehmen endet die Frist unter anderem für die Einkommensteuer-Vorauszahlungen (Modelo 130/131) und die quartalsweise Umsatzsteuererklärung (Modelo 303). |
| 29. Okt. |
Förderung für Energieeffizienz. Unternehmen mit Sitz in der Comunidad Valenciana können noch bis 29. Oktober bei der valencianischen Förderagentur IVACE Anträge für Energieeffizienzmaßnahmen stellen. Ist das Budget bereits ausgeschöpft, können spätere Anträge bis zum Stichtag auf einer vorläufigen Reserveliste landen. |
Quellen: Agencia Tributaria – Lastschriftfristen · Agencia Tributaria – bis 20. Oktober · IVACE – Energieeffizienz 2026
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Wohnen · wichtiges Update
Mietrecht: Was ab 8. Oktober gilt – und was für den 15. November vorgesehen ist
Die Rechtslage hat sich innerhalb weniger Tage zweimal gedreht. Die Ende September beschlossenen Wohnungsregeln wurden am 2. Oktober wieder aufgehoben. Am 6. Oktober beschloss die Regierung zwei neue Mietdekrete; beide wurden am 7. Oktober im BOE, dem spanischen Staatsanzeiger, veröffentlicht. Entscheidend ist: Sie gelten nicht ab demselben Tag.
Ab 8. Oktober gilt das erste neue Mietdekret. Bei bestimmten laufenden Mietverträgen über den Hauptwohnsitz können Mieter unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Verlängerung um insgesamt bis zu zwei weitere Jahre verlangen. Außerdem werden Mieterhöhungen bis Ende 2027 begrenzt: Liegt die Miete bereits über dem für die Wohnung geltenden Höchstwert des staatlichen Mietpreis-Referenzsystems, ist keine Erhöhung vorgesehen. In den übrigen Fällen darf die Erhöhung ohne neue Vereinbarung grundsätzlich höchstens zwei Prozent betragen.
Ein zweites Mietdekret soll ab 15. November gelten. Danach würden sich Mietverträge über den Hauptwohnsitz nach Ablauf der gesetzlichen Mindestdauer grundsätzlich weiter verlängern, wenn nicht rechtzeitig widersprochen wird. Die Mindestdauer beträgt in der Regel fünf Jahre, bei einem Unternehmen als Vermieter sieben Jahre. Vermieter müssten eine Nichtverlängerung grundsätzlich sechs Monate vorher ankündigen, Mieter zwei Monate vorher. Wichtig: Dieses zweite Dekret ist zwar veröffentlicht, gilt aber noch nicht und muss zuvor noch bestätigt werden.
Und die viel diskutierten „zwölf Monatsmieten“? Die Entschädigungsregel ist im zweiten Dekret tatsächlich wieder enthalten. Sie könnte frühestens ab 15. November greifen, wenn das Dekret zuvor bestätigt wird. Die häufige Schlagzeile „zwölf Monatsmieten“ ist allerdings verkürzt: Die Entschädigung kann mindestens in Höhe von zwölf Monatswerten liegen und bei langen Mietverhältnissen auch höher ausfallen. Für die genaue Berechnung spielen der staatliche Mietpreis-Referenzwert, gegebenenfalls die aktuelle Vertragsmiete und die Dauer des Mietverhältnisses eine Rolle. Außerdem gibt es Ausnahmen, etwa bei nachgewiesenem Eigenbedarf des Vermieters.
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Leicht zu übersehen
Für Mieter: Das erste Dekret führt einen neuen staatlichen Abzug bei der spanischen Einkommensteuer (IRPF) für die Hauptwohnung ein. Wer unter der festgelegten Einkommensgrenze von 33.007,20 Euro liegt, kann unter weiteren Voraussetzungen grundsätzlich 10 Prozent der gezahlten Miete steuerlich berücksichtigen. Das ist nicht dasselbe wie bereits bestehende regionale Steuerabzüge der Comunidad Valenciana.
Für Eigentümer ab 65 bzw. bei schwerer Pflegebedürftigkeit: Wer wegen Alters oder hoher Pflegebedürftigkeit in ein Pflegezentrum oder zu nahen Angehörigen zieht, kann seine bisherige Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich weiterhin als Hauptwohnung behandeln. Das kann bei einem späteren Verkauf für Befreiungen bei der spanischen Einkommensteuer wichtig sein.
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Vormerken: Generalstreik
Die großen spanischen Gewerkschaften UGT und CCOO haben den 11. November für einen 24-stündigen Generalstreik vorgesehen. Hintergrund sind unter anderem die Wohnungs- und Lebenshaltungskosten sowie die Entwicklung der Einkommen. Für die praktische Planung kann das relevant werden: Je nach Beteiligung können Bahn, Nahverkehr und öffentliche Dienste eingeschränkt sein. Welche Verbindungen oder Einrichtungen konkret betroffen sind, lässt sich erst näher am Termin seriös sagen.
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Klartext: Für Vermieter und Mieter zählt jetzt vor allem das Datum. Das erste Mietdekret gilt ab 8. Oktober. Die neuen Regeln zur automatischen Verlängerung und möglichen Entschädigung sollen dagegen erst ab 15. November gelten und müssen zuvor noch bestätigt werden. Wer gerade vor einer Verlängerung, Nichtverlängerung oder Mieterhöhung steht, sollte deshalb prüfen, welche Regel zum konkreten Zeitpunkt tatsächlich gilt.
Quellen: BOE (spanischer Staatsanzeiger) – Mietdekret 29/2026 · BOE – Mietdekret 28/2026 · UGT – Generalstreik · RTVE – Streiktermin 11. November
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Selbstständige & Unternehmen
E-Rechnung: Die Termine stehen – bei VeriFactu noch nicht endgültig
Seit dem 6. Oktober läuft die gesetzliche Frist für die verpflichtende elektronische Rechnung zwischen Unternehmen und Selbstständigen. Die dafür notwendige Regelung wurde am 5. Oktober im spanischen Staatsanzeiger veröffentlicht und trat am Folgetag in Kraft.
Damit lassen sich die Termine jetzt konkret berechnen:
- 6. Oktober 2027: Unternehmen und Selbstständige mit mehr als 8 Millionen Euro Umsatz müssen grundsätzlich elektronische Rechnungen an andere Unternehmen ausstellen, versenden und empfangen sowie bestimmte Statusinformationen melden.
- 6. Oktober 2028: Für die übrigen Unternehmen und Selbstständigen wird die elektronische Rechnung zwischen Unternehmen grundsätzlich Pflicht.
- 6. Oktober 2029: Für bestimmte natürliche Personen und besondere gemeinschaftliche Steuerformen beginnt zusätzlich die Pflicht, den Status von Rechnungen und Zahlungen zu melden.
Wichtig: E-Rechnung und VeriFactu sind nicht dasselbe. Bei der E-Rechnung geht es um die Rechnung selbst und darum, wie sie elektronisch zwischen Unternehmen ausgetauscht wird. VeriFactu betrifft dagegen vor allem die technischen Anforderungen an Rechnungsprogramme und die darin erzeugten Rechnungsdaten.
Das spanische Finanzministerium hat angekündigt, auch die noch ausstehenden VeriFactu-Pflichten auf Oktober 2028 zu verschieben. Die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria) bezeichnet dies ausdrücklich als vorgesehenen Aufschub. Solange die dafür notwendige Rechtsänderung noch nicht im Staatsanzeiger veröffentlicht ist, gelten formal weiterhin die bisherigen Termine: 1. Januar 2027 für körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen und 1. Juli 2027 für die übrigen Betroffenen.
Was jetzt sinnvoll ist: Für die meisten kleinen Selbstständigen besteht bei der E-Rechnung kein unmittelbarer Zeitdruck – aber der Zeitplan steht jetzt. Wer eine Rechnungssoftware nutzt, sollte beim Anbieter konkret nachfragen, ob die Lösung sowohl die künftige elektronische Rechnung als auch die VeriFactu-Anforderungen abdecken wird. Beim angekündigten VeriFactu-Aufschub sollte man die endgültige Rechtsänderung abwarten.
Quellen: BOE – Regelung zur E-Rechnung · Spanische Steuerbehörde – Fristen der E-Rechnung · Spanische Steuerbehörde – VeriFactu · Spanische Steuerbehörde – derzeit geltende Fristen
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Finanzen · Wohnen
Euribor steigt auf 3,247 Prozent – relevant bei variablen Hypotheken
Der Ein-Jahres-Euribor – der Referenzzinssatz, an den viele variable Hypotheken in Spanien gekoppelt sind – lag im September bei 3,247 Prozent. Im August waren es 2,954 Prozent; gegenüber September 2025 liegt der Wert 1,075 Prozentpunkte höher.
Für wen das zählt: Wer eine variable Hypothek hat, deren Zinssatz jetzt anhand des September-Euribors überprüft wird, kann je nach vertraglichem Aufschlag mit einer höheren Rate rechnen. Bei einer Festzinshypothek ändert sich dadurch nichts.
Warum Frankreich hier trotzdem eine Rolle spielt: Sorgen um die französischen Staatsfinanzen haben die Finanzierungskosten an Europas Anleihemärkten zuletzt steigen lassen und den Euro zeitweise belastet. Das legt den Euribor nicht direkt fest. Es ist aber ein weiterer Grund, warum schnell wieder sinkende Kreditkosten derzeit keineswegs sicher sind.
Nicht überinterpretieren: Ein einzelner Monatswert sagt noch nicht, wohin sich die Zinsen in den kommenden Monaten entwickeln. Entscheidend ist für die persönliche Rate der im eigenen Kreditvertrag festgelegte Referenzmonat und Überprüfungsrhythmus.
Quelle: Banco de España – Euribor September 2026 · Reuters – Frankreich und europäische Anleihemärkte
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Sicherheit · Betrug
Paket nicht bestellt? Den QR-Code nicht scannen
Die Guardia Civil (spanische Polizeibehörde) weist aktuell auf eine besonders glaubwürdig wirkende Masche hin: Ein Paket kommt auf den eigenen Namen, obwohl man nichts bestellt hat. Im Inneren findet sich ein QR-Code, mit dem man angeblich die Bestellung oder den Absender prüfen soll.
Der entscheidende Punkt: Ein manipulierter QR-Code kann auf eine gefälschte Webseite führen oder zum Download schädlicher Software verleiten. Wer das Paket nicht erwartet, sollte den Code deshalb nicht scannen, sondern den vermeintlichen Händler oder Paketdienst ausschließlich über dessen offizielle App, Website oder Telefonnummer prüfen. Keine Zugangsdaten, Bankdaten oder Bestätigungscodes eingeben.
Quellen: Guardia Civil – aktuelle Sicherheitshinweise auf X · INCIBE – Sicherheit für Bürger
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Praxishinweis
9. und 12. Oktober: Morgen ist in der Comunidad Valenciana Feiertag, am Montag folgt der spanienweite Nationalfeiertag. Wer einen Behördengang, Banktermin oder eine andere Erledigung plant, sollte mögliche Schließtage und abweichende Öffnungszeiten berücksichtigen.
Quelle: Generalitat Valenciana – Arbeitskalender 2026
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Aus der Region. Mit Blick für das, was zählt.
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