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Valencia Klartext
Der Klartext-Report
Ausgabe 20 · Donnerstag, 3. September 2026
VERI*FACTU · Steueränderungen · Kontopfändungen · Kartenbetrug
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Liebe Leserinnen und Leser,
wer in Spanien selbstständig arbeitet, kommt an den neuen digitalen Rechnungsregeln nicht vorbei. Dabei werden derzeit zwei Dinge häufig vermischt: die Anforderungen an Rechnungssoftware – oft unter dem Stichwort VERI*FACTU – und die künftig verpflichtende elektronische Rechnung zwischen Unternehmen und Selbstständigen. Beides gehört zur Digitalisierung der Rechnungsstellung, folgt aber unterschiedlichen Regeln und Fristen.
Auch steuerlich hat sich in der Comunidad Valenciana einiges bewegt. Besonders auffällig: Der regionale Freibetrag bei der Vermögensteuer steigt für bestimmte hier steuerlich ansässige Personen auf 2 Millionen Euro. Das klingt einfach – ist es aber nicht für jeden. Wer nur eine Immobilie in Spanien besitzt, fällt nicht automatisch unter dieselben Regeln wie ein steuerlich Ansässiger.
Zeitkritisch ist eine andere Meldung: Bestimmte Eigentümer und Nießbrauchsberechtigte, deren Wohnung illegal besetzt wurde, können noch bis 10. September Unterstützung für Rechtsberatung und Reparaturen beantragen. Gleichzeitig zeigt die aktuelle Entwicklung bei Kartenbetrug, warum es sinnvoll ist, nicht nur die Karte sperren zu können, sondern auch den Reklamationsweg bei der Bank zu kennen.
Neu ist außerdem ein deutlich schnelleres Verfahren bei Kontopfändungen durch Hacienda. Ab November können Pfändungsanordnungen bei teilnehmenden Banken täglich verarbeitet und Guthaben innerhalb weniger Stunden gesperrt werden. Das betrifft nicht beliebige Konten „aus dem Nichts“, sondern bestehende Vollstreckungsverfahren – macht offene Forderungen und übersehene Behördenmitteilungen aber noch zeitkritischer. Kurz notiert: Die vorläufige Inflation ist im August auf 4,3 Prozent gestiegen, der Euribor auf 2,954 Prozent. Außerdem geht die Reform der spanischen Pflegeleistungen (Dependencia) an diesem Donnerstag im Senado in die nächste Runde.
Bis nächste Woche, Daniela
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Das Wichtigste in Kürze
Diese Woche auf einen Blick
- Autónomos & Rechnungen: Die AEAT (spanische Steuerbehörde) bietet eine kostenlose VERI*FACTU-Rechnungsanwendung. Pflichtig wird aber nicht für jeden die automatische Übermittlung an Hacienda, sondern die Anpassung der verwendeten Rechnungssysteme: für Körperschaftsteuerpflichtige vor dem 1. Januar 2027, für die übrigen betroffenen Unternehmer grundsätzlich vor dem 1. Juli 2027.
- B2B-E-Rechnung: Nicht mit VERI*FACTU verwechseln. Die gestaffelte Pflicht zur elektronischen Rechnung zwischen Unternehmen und Selbstständigen beginnt erst nach Inkrafttreten der noch erforderlichen technischen Ministerialverordnung.
- Steueränderungen: Seit 11. August gilt die Ley 5/2026. Der regionale Freibetrag bei der Vermögensteuer steigt für Personen mit persönlicher Steuerpflicht und gewöhnlichem Aufenthalt in der Comunidad Valenciana auf 2 Millionen Euro.
- Eigentümer-Frist: Bis 10. September können bestimmte Betroffene illegaler Wohnungsbesetzung bis zu 500 Euro für Rechtsberatung und bis zu 1.500 Euro für Reparaturen beantragen. Voraussetzung ist unter anderem mindestens ein Jahr vecindad administrativa in der Comunidad Valenciana.
- Kartenbetrug: Bei unbekannten Abbuchungen zählt Geschwindigkeit: Karte sperren, Belege sichern und schriftlich beim Kundenservice der Bank reklamieren. Für Beschwerden zu Zahlungsdiensten beträgt die Antwortfrist grundsätzlich 15 Arbeitstage.
- Hacienda & Kontopfändungen: Ab November werden Pfändungsanordnungen bei teilnehmenden Banken deutlich schneller verarbeitet. Reicht das Guthaben auf dem bezeichneten Konto nicht aus, können auch weitere Konten desselben Schuldners bei derselben Bank einbezogen werden.
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In dieser Ausgabe
Fristenradar ·
VERI*FACTU ·
Steueränderungen ·
Kontopfändungen ·
Eigentümerhilfe ·
Kartenbetrug ·
Kurz notiert
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Kommende Fristen
Was im September zu beachten ist
10. September · Eigentümerhilfe · Letzter Tag für die aktuelle valencianische Förderung zu bestimmten Rechtsberatungs- und Reparaturkosten nach illegaler Besetzung. Die veröffentlichte Frist endet um 15:00 Uhr. |
30. September · IVA · Frist für das Modelo 303 für August bei monatlich IVA-Erklärungspflichtigen. Regulär quartalsweise meldende Autónomos betrifft diese Monatsfrist nicht. |
30. September · grenzüberschreitende IVA · Für bestimmte Unternehmen und Selbstständige endet die Frist für Anträge auf Erstattung von 2025 in einem anderen EU-Mitgliedstaat über Modelo 360. Nur relevant, wenn tatsächlich ausländische Vorsteuer angefallen ist. |
Quellen: Convocatoria BDNS 924373 · Agencia Tributaria – September 2026 · Modelo 360/361
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Arbeit & Selbstständigkeit
VERI*FACTU: kostenlose AEAT-App – aber zwei Rechnungsreformen nicht verwechseln
Die Agencia Tributaria (spanisches Finanzamt) stellt in ihrer Sede Electrónica eine kostenlose Rechnungsanwendung bereit. Sie richtet sich vor allem an Freiberufler, Autónomos und kleinere Unternehmen mit überschaubarer Rechnungsstellung. Der Zugang erfolgt mit Cl@ve Móvil, digitalem Zertifikat oder DNI electrónico.
Die kostenlose AEAT-Anwendung arbeitet mit VERI*FACTU und übermittelt die Rechnungsdaten direkt an Hacienda. Wichtig: Nicht jeder Selbstständige muss künftig genau dieses Verfahren nutzen. Entscheidend ist, dass die verwendete Rechnungssoftware die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllt. VERI*FACTU ist dafür eine Möglichkeit.
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Die zwei Zeitpläne
Rechnungssoftware / SIF: Körperschaftsteuerpflichtige müssen ihre betroffenen Systeme vor dem 1. Januar 2027 angepasst haben; die übrigen vom Regelwerk erfassten Unternehmer und Selbstständigen vor dem 1. Juli 2027.
Verpflichtende B2B-E-Rechnung: Das ist ein eigener Rechtsstrang. Der Real Decreto 238/2026 ist veröffentlicht, die praktische Pflicht beginnt aber erst nach Inkrafttreten der technischen Ministerialverordnung: zwölf Monate später bei mehr als 8 Millionen Euro Jahresumsatz, 24 Monate später für die übrigen Unternehmen und Selbstständigen.
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Passt die kostenlose App für jeden? Nein. Sie eignet sich vor allem für einfache Rechnungsstellung. Wer komplexere Anforderungen hat oder später problemlos zu einem anderen System wechseln möchte, sollte vorher prüfen, ob die Anwendung ausreicht.
Klartext: Wer als autónomo Rechnungen mit Software erstellt, sollte jetzt vier Dinge prüfen: Welches System nutze ich? Ist es für die neuen Anforderungen vorbereitet? Reicht für meine Art der Rechnungsstellung die kostenlose AEAT-Anwendung? Und habe ich einen funktionierenden digitalen Zugang? Bis 2027 ist noch Zeit – aber ein Softwarewechsel wird nicht einfacher, wenn man ihn bis kurz vor die Frist verschiebt.
Quellen: AEAT – kostenlose VERI*FACTU-Anwendung · BOE – Real Decreto 1007/2023, konsolidierte Fassung · AEAT – verpflichtende elektronische Rechnung
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Steuern & Ansässigkeit
Steueränderungen in der Comunidad Valenciana: 2 Millionen Euro Freibetrag heißt nicht „für alle Immobilienbesitzer“
Die Ley 5/2026 wurde am 10. August im DOGV veröffentlicht und ist seit 11. August in Kraft. Das Paket verändert mehrere regionale Steuerregeln, darunter IRPF, Vermögensteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Für vermögende Residenten besonders relevant ist Artikel 19: Der regionale Mindestfreibetrag bei der Vermögensteuer beträgt nun 2.000.000 Euro für Personen, die der Steuer persönlich unterliegen und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Comunidad Valenciana haben. Da die Vermögensteuer auf den Vermögensstand zum 31. Dezember abstellt, betrifft die neue Grenze den Stichtag 31. Dezember 2026 und damit die Erklärung im Jahr 2027.
Die entscheidende Grenze: Eine Wohnung oder ein Haus in Spanien zu besitzen macht jemanden nicht automatisch zum steuerlich Ansässigen der Comunidad Valenciana. Nichtresidenten und grenzüberschreitende Vermögenssituationen müssen separat beurteilt werden.
Und noch etwas wird bei der Schlagzeile „Valencia senkt die Vermögensteuer“ leicht übersehen: Der staatliche Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas ist ein eigener, nicht an die Regionen abgetretener Steuerstrang und erfasst nach den Regeln der AEAT Nettovermögen von mehr als 3 Millionen Euro. Eine regionale Entlastung beseitigt deshalb bei sehr großen Vermögen nicht automatisch jede staatliche Belastung.
Klartext: Relevant ist nicht nur die Höhe des Vermögens, sondern zuerst die Frage, wo und in welcher Form du steuerpflichtig bist. Gerade bei Immobilien oder Vermögen in mehreren Ländern sollte die neue Regel nicht isoliert betrachtet werden.
Quellen: DOGV – Ley 5/2026, Art. 19 · AEAT – Modelo 718 / Grandes Fortunas
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Steuern & Behörden
Hacienda beschleunigt Kontopfändungen: Was sich ab November wirklich ändert
Die AEAT (spanische Steuerbehörde) modernisiert das Verfahren, mit dem Banken Pfändungsanordnungen für Kontoguthaben erhalten und ausführen. Künftig können solche Anordnungen täglich verarbeitet werden.
Beim neuen EDITRAN-Verfahren kann eine bis 20 Uhr bereitgestellte Anordnung nachts von der Bank abgerufen werden; der pfändbare Betrag muss spätestens bis 8 Uhr am folgenden Morgen gesperrt sein. Daher stammen Schlagzeilen, Hacienda könne künftig „innerhalb von zwölf Stunden das Konto leeren“. Das ist zu pauschal: Gesperrt wird höchstens der Betrag der bestehenden Pfändungsanordnung – und das Verfahren setzt bereits eine vollstreckbare Forderung voraus.
Reicht das Guthaben auf dem zunächst bezeichneten Konto nicht aus, kann die Bank die Pfändung künftig auch auf weitere Konten desselben Schuldners bei dieser Bank ausweiten. Das bedeutet nicht, dass eine Bank auf Konten bei einer anderen Bank zugreifen kann.
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Der Zeitplan
Ab 2. November 2026: Banken, die den neuen EDITRAN-Kanal nutzen, arbeiten nach dem beschleunigten Verfahren.
Ab 1. März 2027: Für Banken, die direkt auf den moderneren REST-Kanal wechseln, greift das neue Verfahren spätestens dann.
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Klartext: Hacienda erhält damit keine neue Befugnis, beliebig Konten zu leeren. Neu ist vor allem die Geschwindigkeit und Automatisierung eines bestehenden Vollstreckungsverfahrens. Wer offene Steuerforderungen hat, sollte elektronische Mitteilungen und Fristen deshalb besonders ernst nehmen.
Quelle: BOE – Resolución de 4 de junio de 2026 über elektronische Kontopfändungen
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Wohnen & Immobilien · Frist 10. September
Illegale Besetzung: Wer die neue Eigentümerhilfe tatsächlich beantragen kann
Die Generalitat Valenciana hat für 2026 eine Förderung für bestimmte Eigentümer oder Nießbrauchsberechtigte von Wohnungen aufgelegt, die illegal besetzt wurden. Gefördert werden können bis zu 500 Euro für Rechtsberatung zur Räumung beziehungsweise Wiedererlangung des Besitzes und bis zu 1.500 Euro für Reparaturen an der betroffenen Wohnung.
Der Antrag ist jedoch nicht für jeden Eigentümer offen. Zu den veröffentlichten Voraussetzungen gehören eine Wohnung in der Comunidad Valenciana, nachweisbare illegale Besetzung und mindestens ein Jahr vecindad administrativa – also administrative Wohnsitzzugehörigkeit – in der Comunidad Valenciana.
Was das für deutsche Eigentümer bedeutet: Wer nur eine Ferienimmobilie besitzt und hier nicht entsprechend gemeldet ist, dürfte gerade an dieser Voraussetzung häufig scheitern. Für hier ansässige Betroffene kann die Hilfe dagegen relevant sein. Die Frist endet am 10. September 2026 um 15:00 Uhr.
Klartext: Bei einer so kurzen Frist nicht mit allgemeinen Social-Media-Informationen arbeiten. Zuerst prüfen, ob Eigentum beziehungsweise Nießbrauch, Besetzung, Wohnsitzvoraussetzung und Nachweise tatsächlich passen.
Quelle: Convocatoria 2026, BDNS 924373 · Frist und Fördergegenstand
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Sicherheit
Unbekannte Kartenabbuchung: Sperren allein reicht nicht
Bei unautorisierten Kartenabbuchungen gilt zunächst das Offensichtliche: sofort Karte sperren beziehungsweise blockieren, damit nicht weitere Zahlungen folgen. Die Guardia Civil ermöglicht inzwischen auch die elektronische Anzeige von betrügerischen Karten- und anderen elektronischen Zahlungsvorgängen; dafür sollen unter anderem der betreffende Kontoauszug und vorhandene Belege wie SMS oder E-Mails gesichert werden.
Für die Rückforderung ist aber zuerst die Bank zuständig. Der Banco de España empfiehlt, unbekannte Belastungen so schnell wie möglich der kartenausgebenden Bank beziehungsweise der kontoführenden Bank zu melden. Danach sollte die Reklamation nachvollziehbar beim Servicio de Atención al Cliente (SAC) der Bank eingereicht und der Nachweis aufbewahrt werden.
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Der praktische Ablauf
1. Karte sofort sperren. 2. Abbuchung, SMS, E-Mails und andere Beweise sichern. 3. Schriftlich beim SAC der Bank reklamieren. 4. Bei Zahlungsdiensten: Reagiert die Bank innerhalb von 15 Arbeitstagen nicht zufriedenstellend, kann anschließend der Banco de España eingeschaltet werden. 5. Je nach Fall Anzeige bei Policía oder Guardia Civil erstatten.
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Klartext: Die wichtigste Vorbereitung ist nicht nur eine Notfallnummer zum Sperren der Karte. Ebenso wichtig ist zu wissen, wo du schriftlich reklamierst und wie du belegen kannst, dass du es getan hast.
Quellen: Banco de España – nicht autorisierte Kartenzahlungen · Banco de España – Reklamationsweg · Guardia Civil – elektronische Anzeige
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Kurz notiert
Zwei Entwicklungen mit Blick auf die nächsten Wochen
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Geldbeutel & Finanzierung
Inflation vorläufig bei 4,3 Prozent – Euribor steigt ebenfalls
Nach dem vorläufigen INE-Wert lag Spaniens Inflationsrate im August bei 4,3 Prozent – sieben Zehntel höher als im Juli. Die Kerninflation sank dagegen leicht auf 2,9 Prozent. Als Treiber nennt das INE unter anderem Kraftstoffe sowie Lebensmittel, deren Preise weniger stark zurückgingen als ein Jahr zuvor.
Für variable Hypotheken ist zugleich der Euribor relevant: Der Einjahres-Euribor lag im August bei 2,954 Prozent, nach 2,855 Prozent im Juli und 0,840 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Welche Auswirkung das auf eine konkrete Rate hat, hängt vom individuellen Überprüfungstermin und dem vereinbarten Aufschlag ab.
Quellen: INE – IPC August 2026, vorläufig · Banco de España – Euribor August
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Pflegeleistungen · Update
Dependencia-Reform: Am 3. September geht es im Senado weiter
Im letzten Report ging es darum, dass die Reform der spanischen Pflegeleistungen noch nicht in Kraft ist. Jetzt gibt es einen materiellen nächsten Schritt: Am 3. September um 10:00 Uhr steht das Gesetzesprojekt in der zuständigen Senatskommission zur Ratifikation der Ponencia und zur Beratung des Ausschussberichts auf der Tagesordnung.
Klartext: Das ist Fortschritt im Gesetzgebungsverfahren, aber noch kein Inkrafttreten. Für die praktische Frage, welche Leistungen in der Comunidad Valenciana tatsächlich miteinander kombiniert werden können, bleibt die endgültige Fassung entscheidend.
Quelle: Senado – Comisión de Derechos Sociales, 3. September
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In eigener Sache
Zwei Projekte. Ein gemeinsamer Gedanke.
Mit 50. Na und? habe ich jetzt ein zweites Projekt gestartet. Was es mit Valencia Klartext verbindet, ist ein einfacher Gedanke:
Menschen sollten nicht an Problemen hängen bleiben, für die es längst Wissen, Fachleute oder Lösungen gibt – nur weil sie diese nicht finden.
Valencia Klartext schafft Orientierung für deutschsprachige Menschen in Spanien. 50. Na und? macht Möglichkeiten sichtbar, wenn Alter vorschnell zur Grenze wird.
Beide Projekte stehen noch am Anfang. Wenn du eines davon hilfreich findest, kannst du sie ganz einfach unterstützen: den Klartext-Report weiterempfehlen, den YouTube-Kanal abonnieren oder 50. Na und? bzw. Valencia Klartext mit Menschen teilen, für die eines der beiden Angebote interessant sein könnte.
Jede Weiterempfehlung hilft, dass die richtigen Menschen diese Angebote finden.
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Die Inhalte des Klartext-Reports dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Aus der Region. Mit Blick für das, was zählt.
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